20.04.2023

Zum Klären der Effizienz der CRP-Apherese-Therapie hat sich die Pentracor GmbH bereits im November 2022 an den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen) gewendet. Eine wesentliche Aufgabe des G-BA ist, den Leistungsanspruch, z. B. von Kliniken und Patienten, auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen näher auszugestalten. Bislang liefern eine kontrollierte, klinische Studie und eine Registerstudie klare Indizien für Therapieerfolge. Der G-BA hat der CRP-Apherese hinreichendes Potenzial für eine Erprobung gemäß § 137e SGB V bescheinigt. Die Erprobung erfolgt durch eine randomisierte, kontrollierte, klinische Studie (Erprobungsstudie) bei Patienten mit Vorderwandinfarkt.